1. Primärquelle statt Drittanbieter
Maße und Gewichte werden nur aus offiziellen Airline-Seiten oder offiziellen Beförderungsbedingungen übernommen. Bei EU-Sicherheitsregeln verwenden wir EU-Quellen.
2. „Erlaubt“ ist nicht gleich „inklusive“
Der Datensatz unterscheidet kleine enthaltene Tasche, großes enthaltenes Handgepäck und großes nur zubuchbares Handgepäck. Dadurch wird ein häufiges Missverständnis in Suchergebnissen vermieden.
3. Maße werden rotationsneutral geprüft
Die drei eingegebenen Außenmaße werden sortiert und den drei Maximalmaßen zugeordnet. Das bildet ab, dass ein Gepäckstück gedreht werden kann. Nicht abbildbar sind Komprimierbarkeit, starre Formen oder die tatsächliche Prüfung im Sizer.
4. Gewicht wird nur geprüft, wenn eine offizielle Grenze vorliegt
Fehlt für eine kleine persönliche Tasche eine eigenständige Gewichtsgrenze in der verwendeten Quelle, erfinden wir keine. Gibt es eine offizielle Gewichtsgrenze, aber der Nutzer lässt das Gewicht leer, meldet der Checker nur „nach Maßen passend“ und verlangt eine Gewichtsprüfung. Wo ein Tarif ein Gesamtgewicht nennt, vermerken wir die Einschränkung zusätzlich im Ergebnistext.
5. Änderungsdatum
Der Kern-Datensatz trägt ein gemeinsames Fact-Check-Datum. Bei bekannten zukünftigen Änderungen werden sie erst ab dem Gültigkeitsdatum als aktuelle Regel verwendet.